Förderung: EU-Kommission setzt auf Open Access
Die EU-Kommission setzt sich für Open Access ein: Ab 2014 müssen alle im Rahmen des Forschungsprogramms Horizont 2020 geförderten Artikel innerhalb von 6 bis 12 Monaten frei zugänglich sein.
News vom 24.07.2012
Wissenschaftler/innen können dabei zwischen einer direkten Veröffentlichung ihrer Ergebnisse in einem Open-Access-Journal (goldener Weg) oder der Selbstarchivierung in einem frei zugänglichen Repository (grüner Weg) wählen.
Bei der Selbstarchivierung muss der Beitrag nach spätestens 6 Monaten frei zugänglich sein, für die Sozial- und Geisteswissenschaften gilt eine verlängerte Frist von 12 Monaten.
Die Kommission empfiehlt gleichzeitig den Mitgliedsstaaten, bei nationalen Förderprogrammen ähnliche Anforderungen zu stellen. Bis 2016 sollen so 60% der öffentlich geförderten Forschung in der EU frei zugänglich sein.
Neelie Kroes, die für die Digitale Agenda zuständige Vizepräsidentin der Kommission, erklärte hierzu: „Die Steuerzahler sollten nicht zweimal für Forschungsergebnisse zahlen müssen, und sie müssen problemlos auf Rohdaten zugreifen können. Wir wollen bei der Verbreitung und Nutzung von Forschungsergebnissen die nächste Stufe erreichen.“
Máire Geoghegan-Quinn, EU-Kommissarin für Forschung und Innovation, äußerte sich wie folgt: „Die Steuerzahler müssen mehr für ihr Geld bekommen. Durch einen freien Zugang zu wissenschaftlichen Artikeln und Daten werden Forscher und Unternehmen in Europa wichtige Durchbrüche schneller erreichen, wodurch unser Kenntnisstand erweitert und unsere Wettbewerbsfähigkeit gesteigert werden.“
Weitere Informationen: Pressemitteilung der EU-Kommission



