Was ist bei der Kalkulation von Werkverträgen zu beachten?

Bei den Erläuterungen zu beantragten Werkverträgen sind die Schwerpunkte der Tätigkeit, die Beschreibung des Umfangs des zu erstellenden Werkes und der zeitliche Umfang anzugeben. Die zu vergebenden Werkverträge sind einzeln mit Angabe der Beträge darzustellen.

Alle Werkverträge, die aus Eigenmitteln finanziert werden, sind mit Angabe von zeitlichem Umfang und Darstellung des Umfangs des zu erstellenden Werks ebenfalls einzeln aufzuführen.

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