Kriterien für eine Förderung


Wer wird gefördert?

Für alle Antragsstellenden gilt die Nachhaltigkeit der beantragten Vorhaben als entscheidendes Kriterium. Die Lehrveranstaltungen, in denen die entwickelten Materialien und Szenarien eingesetzt werden, sollten längerfristig Teil des Curriculums sein.

Es können alle in der Lehre tätigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bzw. Institutionen der Freien Universität ohne die Charité-Universitätsmedizin gefördert werden. Bei Anträgen von Personen, die keine Hochschullehrenden sind, wird die Zustimmung der bzw. des verantwortlichen Hochschullehrenden und der Studiendekanin bzw. des Studiendekans erwartet.

Förderung von neuberufenen Professuren

Bei Neuberufungen können Sondermittel für den nachhaltigen und innovativen Einsatz von E-Learning-gestützten Lehr-/Lernszenarien im Sinne eines Blended-Learning vergeben werden. Über die Höhe und Umsetzung dieser Sondermittel wird im Rahmen von Berufungsverhandlungen entschieden.

Förderbereiche

  • der Einsatz aktivierender und kollaborativer Szenarien in der Lehre (z.B. das gemeinsame Erarbeiten von Inhalten/ Themenbereichen in Gruppen, das Lösen von Aufgabenstellungen in problembasierten Lernszenarien, die Reflexion und Dokumentation selbstorganisierter Lernprozesse, die Entwicklung von Kompetenzen z.B. fachlich-methodisch, sozial-kommunikativ usw.)

  • die Entwicklung und Umsetzung von Einsatzszenarien, die zu einer nachhaltigen Verbesserung der Betreuung von Studierenden (z.B. mittels E-Tutoring) beitragen

  • der innovative Einsatz digitaler Medien (z.B. audiovisuelle Medien, Simulationen, Visualisierungen, Animationen) und digitaler Arbeitsumgebungen, in denen auch Ergebnisse aus der Forschung für die Lehre fruchtbar gemacht werden können

  • der Einsatz von Blended Learning- und kompletten Online Learning-Szenarien in einem interdisziplinären und internationalen Rahmen auch in Master- und Weiterbildungsstudiengängen.

  • die Umstellung konventioneller Prüfungen auf elektronische Prüfungsverfahren.

  • Unterstützung neuberufener Professuren

    Bei Neuberufungen können Sondermittel für den nachhaltigen und innovativen Einsatz von technogie- und mediengestützten Lehr-/Lernszenarien im Sinne eines Blended-Learning vergeben werden. Über die Höhe und Umsetzung dieser Sondermittel wird im Rahmen von Berufungsverhandlungen entschieden.

Ausgenommen von der normalen Förderung können auch Sonderprojekte, die den normalen Förderrahmen sprengen, beantragt werden.

Zu beachten:

  • Bereits geförderte und erfolgreich durchgeführte Projekte, die zusätzliche Förderung für den breiten Einsatz und für die Etablierung in den Lehrbetrieb oder zur Erweiterung der erstellten Materialien benötigen, können – in der Regel ein Mal – eine erneute Förderung beantragen, sofern durch die neue Maßnahme eine deutliche Erhöhung der Nachhaltigkeit und die Einbindung in den regulären Lehrbetrieb nachgewiesen werden kann.

  • Die Erstellung von Softwaretools zur Entwicklung, Speicherung und Verteilung von Lernmaterialien und die Planung und Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben werden nicht gefördert.

  • Fachbereiche haben sich als zu heterogen und zu groß erwiesen, so dass sie als Ganzes nicht mehr gefördert werden.

  • FU-externe Projektpartner können nicht gefördert werden; die Zusammenarbeit mit externen Einrichtungen wird aber begrüßt.

  • Die Fördermittel stehen für Werkverträge zur Verfügung. In einzelnen begründeten Fällen können auch sonstige Posten gefördert werden. Die Nutzung der Fördermittel zur Finanzierung von stellenbezogenen Personalausgaben ist nicht möglich

Förderungskriterien

  • Die Nutzung der zentralen E-Learning Infrastruktur der Universität wird vorausgesetzt.

  • Erforderlich sind der Nachweis der Nachhaltigkeit des Einsatzes und ein langfristiges Nutzungskonzept.

  • Von den Antragstellenden wird ein eigener finanzieller Beitrag verlangt, der 30% der Gesamtsumme (Summe vom Eigenanteil und beantragter Fördersumme) und bei Folgeanträgen in der Förderlinie 1 (Förderung einzelner Professuren) 50% der Gesamtsumme beträgt. Der Eigenanteil kann auch über den Einsatz von Personal aus dem eigenen Bereich erbracht werden.

  • Bereits geförderte und erfolgreich durchgeführte Projekte können – in der Regel ein Mal – eine erneute Förderung beantragen, sofern durch die neue Maßnahme eine deutliche Erhöhung der Nachhaltigkeit und die Einbindung in den regulären Lehrbetrieb nachgewiesen werden kann.

  • Der Einsatz von eigenen Sachmitteln erhöht die Chancen auf eine Förderung ebenso wie eine Zusatzfinanzierung über eingeworbene Drittmittel, die für das beantragte Projekt eingesetzt werden.

  • Es ist grundsätzlich nicht daran gedacht, Projekte dauerhaft zu fördern; hier müssen interne Finanzierungsmechanismen genutzt werden.

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