Welche formalen Pflichten gehen mit der Förderung einher?

Zuerst einmal eine Berichtspflicht. Die Projektverantwortlichen werden in aller Regel einen Zwischen- und einen Schlussbericht anfertigen müssen. Nur bei kurzer Projektlaufzeit kann auf den Zwischenbericht verzichtet werden. Dann die Pflicht, bewilligte Fördergelder nur für den Förderzweck einzusetzen. Und schließlich die Nachweispflicht über die Verwendung der Fördersumme.

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