Rechtsgebiete

Das Recht des Internet

Das Internet und die Möglichkeit Online-Medien für die Organisation, die Bereitstellung von Inhalten und die interaktive Durchführung von Lehrveranstaltungen zu nutzen, gehören heute bereits zum Hochschulalltag. Antworten auf damit verbundene rechtliche Fragen erhofft man sich von dem Multimediarecht, dem Internetrecht oder dem Recht für Neue Medien usw. Hierbei wird leicht übersehen, dass das Recht des Internet ein unbestimmter Begriff ist, mit dem alle rechtlichen Probleme abgedeckt werden, die mit der Verwendung des Internet einhergehen. Der Terminus bezieht sich also nicht auf ein bestimmtes Rechtsgebiet oder gar ein bestimmtes Gesetz. Vielmehr wird als Recht des Internet die interdisziplinäre Schnittstelle sämtlicher Rechtsgebiete im Bereich des Internet bezeichnet.

Aus diesem breiten Spektrum an Rechtsgebieten möchten wir hier auf einige wenige fokussieren, um einen ersten Eindruck über jene Rechtsgebiete zu vermitteln, die insbesondere beim Einsatz von Multimedia und Internet in der Lehre eine zentrale Rolle spielen:

  • Das Urheberrecht umfasst juristische Konzepte für den Fluss von Informationen und den Schutz geistiger Schöpfungen auf dem Gebiet der Literatur, der Wissenschaft und Kunst. Es gewährt dem Urheber über seine Werke eine bestimmte Herrschaftsmacht beziehungsweise Rechte und regelt den Ausgleich der Kontrollinteressen von Rechteinhabern mit den Nutzungsmöglichkeiten Dritter. Weitere Informationen »
  • Im Datenschutzrecht werden Ausgleichsversuche für Interessenkonflikte präsentiert, die zwischen einzelnen Personen und ihrem Interesse am Schutz ihrer personenbezogenen Daten und dem Freiheitsinteresse der Wissenschaftler aufkommen können, die personenbezogene Daten im Rahmen der Hochschullehre nutzen möchten. Weitere Informationen »
  • Das Vertragsrecht gibt einen Einblick in Modelle, die den Interessenausgleich der am Vertragsprozess Beteiligten derart abbilden, dass sich alle Interessengruppen in den Formulierungen eines Vertrages möglichst weitgehend wiederfinden. Weitere Informationen »
  • Das Haftungsrecht regelt, welche Interessen beim Betrieb von Webseiten beachtet werden müssen und wie schon im Vorfeld bestimmte Risiken erkannt und vermieden werden können. Weitere Informationen » (Bitte geben Sie unter Schlagwort den Begriff "Haftungsrecht" ein)
  • Das Patentrecht zielt auf Erfindungen. Mit dem Begriff Patent wird eine Befugnis bezeichnet, die nur dem Erfinder oder seinem Rechtsnachfolger zusteht und ihm erlaubt eine Erfindung zu benutzen und zu verwerten. Weitere Informationen »
  • Das Markenrecht steht im engen Zusammenhang mit dem Patentrecht, bezieht sich jedoch auf den Schutz von Markennamen und Bildmarken. Weitere Informationen »

Consulting & Support

Consulting
Vom CeDiS Consulting erhalten Sie individuelle Beratung und Unterstützung bei der Konzeption Ihrer digitalen Lehr- und Forschungsvorhaben. 
Kontakt: consulting@cedis.fu-berlin.de

Support
Der CeDiS Support beantwortet Ihre Nutzeranfragen zur Bedienung der folgenden zentralen Systeme der Freien Universität: Blackboard, CMS, FU-Wikis, FU-Blogs.
Kontakt: support@cedis.fu-berlin.de