§ 6 Datenübermittlung an Drittländer
Die Lernplattform Blackboard Learn wird in einer AWS-Cloud-Umgebung im Raum Frankfurt am Main gehostet. Da sich der Sitz der Blackboard Inc. als das Produkt bereitstellende Unternehmen in den USA befindet, kann eine Datenübermittlung in die USA - wenn auch nur in einem Unterauftragsverarbeitungsverhältnis und nicht unmittelbar durch die FU Berlin - jedoch nicht vollständig ausgeschlossen werden. Im Vertragsverhältnis mit Blackboard Inc. werden die aktuellen EU-Standardvertragsklauseln vom 04.06.2021 nach Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO abgeschlossen.
Die USA werden vom Europäischen Gerichtshof allerdings als Land mit einem nach EU-Standards unzureichendem Datenschutzniveau eingeschätzt. Aufgrund des Fehlens eines Angemessenheitsbeschlusses und ohne geeignete Garantien besteht insbesondere das Risiko, dass Ihre Daten durch US-Behörden zu Kontroll- und zu Überwachungszwecken, möglicherweise auch ohne Rechtsbehelfsmöglichkeiten, verarbeitet werden können.
Nähere Informationen zu den Standardvertragsklauseln und zu den datenschutzrechtlichen Bestimmungen von Blackboard Inc. finden Sie unter folgendem Link:
Hosting and Data Transfers | Anthology
Unabhängig von der Datenübermittlung an Drittländer beruht die Datenspeicherung und -verarbeitung in der Cloud auf der Rechtsgrundlage in Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e DSGVO iVm § 4 BerlHG. Die dauerhafte Cloud-Nutzung ist für die Durchführung der digitalen Lehre als öffentlicher Aufgabe der FU Berlin erforderlich.