§ 52a Urheberrechtsgesetz

13.02.2017

52a

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VG WORT, KMK und HRK haben sich darauf geeinigt, dass urheberrechtlich geschützte Schriftwerke für Unterricht und Forschung für einen Übergangszeitraum weiterhin genutzt werden können. 

Für Lehrende und Forschende der Freien Universität Berlin bedeutet dies, dass Sie bis zum 30. September 2017 weiterhin urheberrechtlich geschützte Schriftwerke im Rahmen der Schrankenregelung des § 52a UrhG öffentlich zugänglich machen können. Bitte berücksichtigen Sie hierbei die im Hinweisschreiben des Rechtsamtes erläuterten Rahmenbedingungen zur online Zugänglichmachung von urheberrechtlich geschützten Schriftwerken.

Mitte Januar wurde ein erster Entwurf für eine Novelle des Urheberrechtsgesetzes in der Wissenschaft vorgelegt. Eine Zusammenfassung des Rechtsamtes der Freien Universität zu den inhaltlich relevantesten Punkten finden Sie hier. 

Über die weiteren Entwicklungen informieren wir Sie kontinuierlich auf http://www.fu-berlin.de/sites/52a-urhg

Bei Fragen und Hinweisen wenden Sie sich bitte an beratung@cedis.fu-berlin.de

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