Neues Urheberrechts-Wissenschafts-Gesetz regelt die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke an Hochschulen
Neuerungen betreffen auch die Bereitstellung von urheberrechtlich geschütztem Material im Rahmen von E-Learning-Aktivitäten
17.04.2018
Der Bundestag hat am 30. Juni 2017 das UrhWissG verabschiedet, welches übersichtliche und verständliche Regelungen für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke an den Hochschulen schafft. Dieses Gesetz ist am 1. März 2018 in Kraft getreten.
Nach dieser Neuregelung ist es erlaubt, bis zu 15 Prozent eines urheberrechtlich geschützten Werkes passwortgeschützt den Teilnehmerinnen und Teilnehmern einer Lehrveranstaltung oder eines Forschungsprojekts online zur Verfügung zu stellen. Diese Möglichkeit der Nutzung bezieht sich nicht auf Zeitungen (Bsp. aktuelle Tagespresse) oder Publikumszeitschriften. Diese dürfen nach der neuen Regelung nicht mehr im Rahmen von E-Learning-Aktivitäten ohne eine Nutzungsrechtseinräumung bereitgestellt werden. In § 60d UrhWissG werden erstmalig wissenschaftliche Forschungsmethoden, die sich der automatisierten Auswertung (sog. Text- und Data-Mining) bedienen, gesetzlich normiert.