Inwiefern müssen Sie das Urheberrecht bei der Bereitstellung von Materialien beachten?

Bei der Nutzung und Online-Bereitstellung urheberrechtlich geschützter Matierialien in Ihrer Lehrveranstaltung und insbesondere in Ihrem Blackboard-Kurs, muss das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz beachet werden.

"Zur Veranschaulichung des Unterrichts und der Lehre an Bildungseinrichtungen dürfen zu nicht kommerziellen Zwecken bis zu 15 Prozent eines veröffentlichten Werkes vervielfältigt, verbreitet, öffentlich zugänglich gemacht (...) werden...", siehe Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken für Unterricht und Lehre.

Abbildungen, einzelne Beiträge aus derselben Fachzeitschrift oder wissenschaftlichen Zeitschrift, sonstige Werke geringen Umfangs und vergriffene Werke dürfen nach § 60a Abs. 2 UrhG zu Zwecken der Lehre jedoch vollständig genutzt werden. In jedem Fall sind die InhaberInnen des Urheberrechts im Rahmen einer vollständigen Quellenangabe korrekt zu bezeichnen.

Für eine rechtlich verbindliche Auskunft zu diesen Möglichkeiten, kontaktieren Sie bitte das Rechtsamt: rechtsamt@fu-berlin.de.

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