Hinweise zum Urheberrecht / Datenschutz
Bei der Nutzung und Online-Bereitstellung urheberrechtlich geschützter Matierialien in Ihrer Lehrveranstaltung und insbesondere in Ihrem Blackboard-Kurs, muss das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz beachet werden.
"Zur Veranschaulichung des Unterrichts und der Lehre an Bildungseinrichtungen dürfen zu nicht kommerziellen Zwecken bis zu 15 Prozent eines veröffentlichten Werkes vervielfältigt, verbreitet, öffentlich zugänglich gemacht (...) werden...", siehe Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken für Unterricht und Lehre.
Abbildungen, einzelne Beiträge aus derselben Fachzeitschrift oder wissenschaftlichen Zeitschrift, sonstige Werke geringen Umfangs und vergriffene Werke dürfen nach § 60a Abs. 2 UrhG zu Zwecken der Lehre jedoch vollständig genutzt werden. In jedem Fall sind die InhaberInnen des Urheberrechts im Rahmen einer vollständigen Quellenangabe korrekt zu bezeichnen.
Für eine rechtlich verbindliche Auskunft zu diesen Möglichkeiten, kontaktieren Sie bitte das Rechtsamt: rechtsamt@fu-berlin.de.
Weiterführende Informationen:
- Rechtsfragen-Wiki (Login mit FU-Account erforderlich): FAQ zum Urheberrecht
- Hinweise zum Urheberrechtsgesetz
- Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken für Unterricht und Lehre
Online-Ressourcen (E-Books) aus dem Bibliotheksportal Primo können Sie bequem als Semesterliste zusammenstellen und in Blackboard verlinken, oder Sie können direkt auf das Bibliotheksportal Primo im Kursmenü Ihres Blackboard-Kurses verlinken.
Dieses Vorgehen ermöglicht es Ihnen, auf die urheberrechtlich geschützten Online-Ressourcen direkt zu verweisen, ohne dass Sie diese Ressourcen anderweitig bereistellen und gemäß Urheberrechtsgesetzgebung zitieren etc. müssen.
Weiterführende Informationenen:
Auch im Präsenznotbetrieb der Freien Universität Berlin unterstützt das Bibliothekssystem die Angehörigen der Universität mit digitalen Angeboten in der Forschung, in der Lehre und im Studium.
Es wird verstärkt auf die Bereitstellung digitaler Ressourcen gesetzt: neben E-Books, E-Journals und Datenbanken über Primo wurde der Digitalisierungsservice ausgebaut.
Weiterführende Informationen
Wenn Sie ein "Werk" erstellt haben, also z.B. ein Video, ein Bild, einen Podcast, oder einen Text, dann können Sie über eine CC-Lizenzierung definieren, welche Nutzungsrechte für dieses selbst produzierte Werk gelten sollen.
Mit Hilfe so genannter Creative Commons-Lizenzen haben Sie als Urheberin / Urheber dieses Werks die Möglichkeit, standardisierte Nutzungsrechte an Ihren Werken einzuräumen. Die entsprechende Lizenzierung können Sie beispielsweise in den Abspann Ihres Videos auf auf der Titelseite eines Textes einfügen.
Weiterführende Informationen:
- Rechtsfragen-Wiki (Login mit FU-Account erforderlich): Creative Commons Lizenzen - Definition und Nutzungsmodelle
- Einfügen eines Vor-/Abspanns in eine Videodatei: FAQ
Verschiedene Arten von Live-Sessions können technisch aufgezeichnet werden, z.B. ein Seminar, das in Echtzeit mit Webex abgehalten wird.
Bitte beachten Sie, dass eine solche Aufzeichnung aus datenschutzrechtlichen Gründen im Rahmen Ihrer Lehrveranstaltung, in der Studierende zu hören oder zu sehen sind, nicht zulässig ist - und damit auch keine Bereitstellung dieser Aufzeichnung z.B. in Ihrem Blackboard-Kurs.
Weiterführende Informationen:
- Rechtsfragen-Wiki (Login mit FU-Account erforderlich): FAQ zur Aufzeichnung und Bereitstellung einer Live-Session
Mit Cisco Webex können verschiedene Live-Lehrveranstaltungsformate und Diskussions-/Gesprächsformen online als Videokonferenzen durchgeführt werden.
Bitte beachten Sie die betreffenden Nutzungsbedingungen für den Umgang mit Telefon- und Videokonferenzsoftware im Rahmen von Cisco Webex sowie die Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten (DSGVO).
In den Nutzungsbedingungen finden Sie u.a. Hinweise zur Verwendung urheberrechtlich geschützter Medien (Ziffer i), zur Speicherung von Chat-Verläufen (Ziffer j) oder zur Webex-Aufzeichnungsfunktion und zum Umgang mit Aufzeichnungen und deren Bereitstellung (Ziffer k) mit Blick auf den Datenschutz.
Falls Sie z.B. Aufzeichnungen von Lehrveranstaltungen planen, so informieren Sie sich vorab über die rechtlichen Erfordernisse und Zulässigkeiten!
Weiterführende Informationen:
- Webex Produkte unter Tools
- Webex Wiki mit Anleitungen und Hilfestellungen
- Konferenzen mit Webex: Informationen auf der ZEDAT-Webseite
- Rechtsfragen-Wiki: Audio- und Videoaufzeichnungen (Login mit FU-Account erforderlich)
- Verwendung von Webex an der FU: Datenschutzrechtliche Belange und Betrachtung (Aktualisiert: 15.09.2022)
- FU-Pressemitteilung "Freie Universität Berlin hält an Videokonferenz-Plattform Webex fest" (09.09.2022)
Auf der zentralen Videoplattform der Freien Universität Berlin "Vbrick Rev" können eigenständig Videos und Audios hochgeladen, aufgezeichnet, online bearbeitet und verwaltet sowie in vielfältiger Weise geteilt, publiziert und angesehen oder angehört werden.
Bitte beachten Sie die betreffenden Nutzungsbedingungen für die Videoplattform Vbrick Rev der Freien Universität sowie die Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten (DSGVO).
In den Nutzungsbedingungen finden Sie u.a. Hinweise zum Hochladen von Inhalten mit hohem oder sehr hohem Schutzbedarf (Ziffer f) und zur Verwendung urheberrechtlich geschützter Medien (Ziffer g).
Weiterführende Informationen:
- Videoplattform der Freien Universität Vbrick Rev
- Vbrick Rev Wiki mit Anleitungen und Hilfestellungen
- Rechtsfragen-Wiki: Audio- und Videoaufzeichnungen (Login mit FU-Account erforderlich)
- Richtlinie zur audiovisuellen Aufzeichnung von Lehrveranstaltungen und deren Nutzung an der Freien Universität Berlin
- Erläuternden Hinweise zu der Einverständniserklärung zur Aufzeichnung der Lehrveranstaltung und deren Nutzung
In einem hybriden Seminar-Setting, in dem Teilnehmende rein online sowie in Präsenz teilnehmen, gelten gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bestimmte rechtliche Regularien.
Nachfolgend sind die Szenarien hybrider Lehre an der Freien Universität Berlin definiert, für die es eine datenschutzrechliche Freigabe des FU-Datenschutzbeauftragten gibt.
Zur Begriffsbestimmung:
Hybride Lehre umfasst hier vorliegend die synchrone Teilnahme an Lehrveranstaltungen von Studierenden, die einerseits physisch vor Ort in Räumlichkeiten der Freien Universität Berlin sind – bei gleichzeitig virtueller Teilnahme von anderen Studierenden „Zuhause“ über das zentral an der Freien Universität genutzte Videokonferenz-System Cisco Webex.
Zur optimalen didaktischen Ausgestaltung der hybriden Lehrformate sollen sowohl die Studierenden vor Ort als auch die Studierenden im virtuellen Raum durch technische Vorkehrungen und moderative/kommunikative Begleitung gleichermaßen die Möglichkeit haben, sich an Diskussionen und am Austausch in der betr. Lehrveranstaltung zu beteiligen. Dafür ist es in der Regel notwendig, dass sich virtuelle und physische Teilnehmende gegenseitig sehen (Video-Übertragung bidirektional), hören und miteinander sprechen können (Audio-Übertragung bidirektional).
Technisch bedeutet dies, dass Ton und Bild der physisch Teilnehmenden in den virtuellen Raum übertragen werden können und dass Ton und Bild der virtuellen -Teilnehmenden im physischen Raum verfügbar sind.
Weitere Informationen:
Auch in Zeiten, in denen die Präsenzlehre nicht oder nur eingeschränkt möglich ist, sieht die Freie Universität Berlin sich ihrer Rolle als Stätte der Forschung und Lehre verpflichtet. Das Sommersemester 2020 hat gezeigt, dass an unserer Hochschule ein kreatives und engagiertes, digitales und kontaktloses Semester mit vielen digitalen Lehrangeboten möglich ist.
Hierfür wurde ein Code of Conduct entwickelt und veröffentlich, der dazu dienen soll, einen Orientierungsrahmen zu definieren, damit die Durchführung und Wahrnehmung digitaler Lehrveranstaltungen mit Unterstützung aller Universitätsmitglieder gelingen kann.
Der Code of Conduct umfasst dabei Regeln, die sich aus den üblichen akademischen Standards sowie aus einschlägigen Gesetzen und Richtlinien ableiten lassen, welche teils auch für die Präsenzlehre, teils explizit für die digitale Lehre gelten. In jedem Fall ist ihre Berücksichtigung und Einhaltung die Voraussetzung für eine erfolgreiche Teilhabe an der digitalen Lehre an der Freien Universität Berlin.
Weiterführende Informationen:
- Code of Conduct auf Deutsch
- Code of Conduct auf Englisch
- campusleben-Artikel zum Code of Conduct: "Respektvoller und wertschätzender Umgang im digitalen Raum"
Hinsichtlich der Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme in einer Online-Lehrveranstaltung gelten grundsätzlich die Regelung und Angabe zur Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme für diese Lehrveranstaltung in der entsprechenden Studien- und Prüfungsordnung sowie § 9 Rahmenstudien- und -prüfungsordnung der Freien Universität Berlin.
Die Details bzgl. Online-Lehrveranstaltungen sind auf der zentralen FU-Webseite "Informationen zum Coronavirus" zu finden:
Bitte beachten Sie die Nutzung der zentralen FUB-Systeme für Lehren und Lernen. Deren Einsatz ist rechtlich und technisch an der Freien Universität geprüft sowie nachhaltig verankert und mit den entsprechenden Unterstützungsstrukturen untermauert.
Weiterführende Informationen:
- Rundschreiben 06/2012 Nutzung der zentralen IT-Lösungen an der Freien Universität Berlin
- Rechtsfragen-Wiki (Login mit FU-Account erforderlich): Welche Plattformen dürfen genutzt werden?