Was gilt hinsichtlich der Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme, wenn eine Lehrveranstaltung nicht als Präsenz-Lehrveranstaltung sondern als Online-Lehrveranstaltung durchgeführt wird?

Hinsichtlich der Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme in einer Online-Lehrveranstaltung gelten grundsätzlich die Regelung und Angabe zur Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme für diese Lehrveranstaltung in der entsprechenden Studien- und Prüfungsordnung sowie § 9 Rahmenstudien- und -prüfungsordnung der Freien Universität Berlin.

Die Details bzgl. Online-Lehrveranstaltungen sind auf der zentralen FU-Webseite "Informationen zum Coronavirus" zu finden:

Was gilt hinsichtlich der Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme, wenn eine Lehrveranstaltung nicht als Präsenz-Lehrveranstaltung, sondern als Online-Lehrveranstaltung durchgeführt wird?

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