Was gilt hinsichtlich der Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme, wenn eine Lehrveranstaltung nicht als Präsenz-Lehrveranstaltung sondern als Online-Lehrveranstaltung durchgeführt wird?
Hinsichtlich der Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme in einer Online-Lehrveranstaltung gelten grundsätzlich die Regelung und Angabe zur Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme für diese Lehrveranstaltung in der entsprechenden Studien- und Prüfungsordnung sowie § 9 Rahmenstudien- und -prüfungsordnung der Freien Universität Berlin.
Die Details bzgl. Online-Lehrveranstaltungen sind auf der zentralen FU-Webseite "Informationen zum Coronavirus" zu finden: