Allgemeines
Da die Zeitdauer von der Antragstellung bis zur Bereitstellung der Fördermittel abhängig ist vom Umfang der Bearbeitung und eventuellen Nachbesserungen des Antrags, kann aus der Erfahrung heraus nur eine Faustregel angegeben werden. Der Antrag sollte demnach spätestens zwei - besser aber drei - Monate vor Semesterbeginn bei der FU E-Learning-Förderung (CeDiS) eingegangen sein.
Ja. Der Beginn des Projekts (siehe Punkt 5 des Antragsformulars) sollte sinnvollerweise auf den der Bewilligung folgenden Monat gelegt werden. (Das kann nach der Bewilligung im schriftlichen Bescheid festgelegt werden.) Häufig ist es sinnvoll, die Laufzeit des Projekts an die Semestergliederung anzupassen. Die Projektlaufzeit beträgt normalerweise zwölf Monate. In Einzelfällen kann die Laufzeit auch kürzer oder länger sein.
Die Freie Universität strebt die flächendeckende Einführung von E-Learning und die nachhaltige Verwendung der erstellten Materialien und Nutzungsstrategien an. Deshalb muss auch im Rahmen des FU E-Learning-Förderprogramms sichergestellt sein, wie nach Ende der Förderung die zukünftige Nutzung des Materials aussehen wird. Das betrifft auch Projekte, bei denen die Antragsteller selbst nicht mehr die zukünftige Verwendung garantieren können. In diesen Fällen sollten im Projektantrag Verantwortliche benannt werden, die die zukünftige Nutzung der Materialien im Rahmen von Veranstaltungen sicherstellen. Auch sollte natürlich berücksichtigt werden, wie sich das beantragte Projekt in Bezug auf Nachhaltigkeit und langfristige Nutzungsszenarien in den Strukturplan der jeweiligen Institution einpassen lässt.