Wer kann einen Förderantrag stellen?

Für alle Antragsstellenden gilt die Nachhaltigkeit der beantragten Vorhaben als entscheidendes Kriterium. Die Lehrveranstaltungen, in denen die entwickelten Materialien und Szenarien eingesetzt werden, sollten längerfristig Teil des Curriculums sein.

Ein Antrag für das E-Learning Förderprogramm kann von in der Lehre tätigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern bzw. Institutionen der Freien Universität eingereicht werden. Bei Anträgen von Personen ohne Lehrtätigkeit wird die Zustimmung der bzw. des verantwortlichen Hochschullehrenden und der Studiendekanin bzw. des Studiendekans erwartet.

Die Professuren und Einrichtungen der Charité-Universitätsmedizin Berlin sind nicht antragsberechtigt.

Förderung neuberufener Professuren
Bei Neuberufungen können Sondermittel für den nachhaltigen und innovativen Einsatz von e-learning-gestützten Lehr-/Lernszenarien im Sinne eines Blended-Learning vergeben werden. Über die Höhe und Umsetzung dieser Sondermittel wird im Rahmen von Berufungsverhandlungen entschieden.

Consulting & Support

Consulting
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