Formales

Zuerst einmal eine Berichtspflicht. Die Projektverantwortlichen werden in aller Regel einen Zwischen- und einen Schlussbericht anfertigen müssen. Nur bei kurzer Projektlaufzeit kann auf den Zwischenbericht verzichtet werden. Dann die Pflicht, bewilligte Fördergelder nur für den Förderzweck einzusetzen. Und schließlich die Nachweispflicht über die Verwendung der Fördersumme.

Für alle Antragsstellenden gilt die Nachhaltigkeit der beantragten Vorhaben als entscheidendes Kriterium. Die Lehrveranstaltungen, in denen die entwickelten Materialien und Szenarien eingesetzt werden, sollten längerfristig Teil des Curriculums sein.

Ein Antrag für das E-Learning Förderprogramm kann von in der Lehre tätigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern bzw. Institutionen der Freien Universität eingereicht werden. Bei Anträgen von Personen ohne Lehrtätigkeit wird die Zustimmung der bzw. des verantwortlichen Hochschullehrenden und der Studiendekanin bzw. des Studiendekans erwartet.

Die Professuren und Einrichtungen der Charité-Universitätsmedizin Berlin sind nicht antragsberechtigt.

Förderung neuberufener Professuren
Bei Neuberufungen können Sondermittel für den nachhaltigen und innovativen Einsatz von e-learning-gestützten Lehr-/Lernszenarien im Sinne eines Blended-Learning vergeben werden. Über die Höhe und Umsetzung dieser Sondermittel wird im Rahmen von Berufungsverhandlungen entschieden.

Die beabsichtigten Kooperationen sollen genau beschrieben werden. Vor allen Dingen sollte aus dieser Beschreibung auch hervorgehen, welche Aufgaben genau von den einzelnen Kooperationspartnern im Rahmen der Kooperationen übernommen werden. Wenn Materialien gemeinsam erstellt werden sollen, muss beschrieben werden, wie die Koordination der Aufgaben dafür aussehen wird, wer die Endredaktion hat, wer die künftige Pflege der Materialien übernimmt und wie die Materialien dann eingesetzt werden sollen.

Die Stellungnahme der Leitung zum Projektantrag geben für die Fachbereiche die Dekanin bzw. der Dekan oder die Studiendekanin bzw. der Studiendekan ab. Bei Zentralinstituten sind dies die Institutsvorsitzenden und bei Zentraleinrichtungen und der UB geben die Leitenden die Stellungnahme ab. Bei Nichtverfügbarkeit können die jeweiligen Stellvertretenden die Stellungnahme abgeben.

Die Projektlaufzeit kann auf Antrag verlängert werden, wenn dargelegt wird, dass die Projektziele nur über eine Verlängerung der Laufzeit des Projekts erreicht werden können. Der Antrag ist formlos per E-Mail zu stellen.

Die Fördergelder auf der Finanzstelle stehen noch drei Monate nach dem im Bescheid genannten Projektendtermin zur Verfügung. Wenn länger über Fördermittel verfügt werden soll, kann ein formloser Verlängerungsantrag mit kurzer Begründung bei der FU E-Learning-Förderung (CeDiS) gestellt werden.

Ja, bereits geförderte und erfolgreich durchgeführte Projekte können – in der Regel ein Mal – eine erneute Förderung beantragen, sofern durch die neue Maßnahme eine deutliche Erhöhung der Nachhaltigkeit und die Einbindung in den regulären Lehrbetrieb nachgewiesen werden kann.

Dies hängt wesentlich von dem neuen Projektantrag ab. In der Regel ist eine zeitliche Überlappung zwischen einem laufenden und einem neuen Projekt nicht erwünscht, wenn es sich dabei um ähnliche Projektinhalte handelt. Dies gilt insbesondere bei Folgeanträgen. In solchen Fällen sind ein ausführlicher aktueller Projektstatusbericht über das noch laufende Projekt sowie eine Beschreibung der Überleitung zum neuen Projekt erforderlich.

Ja, aber die Aussichten auf eine Förderung sind für einen zweiten Antrag geringer.

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