Wer gibt die Stellungnahme der Leitung zum Projektantrag ab?
Die Stellungnahme der Leitung zum Projektantrag geben für die Fachbereiche die Dekanin bzw. der Dekan oder die Studiendekanin bzw. der Studiendekan ab. Bei Zentralinstituten sind dies die Institutsvorsitzenden und bei Zentraleinrichtungen und der UB geben die Leitenden die Stellungnahme ab. Bei Nichtverfügbarkeit können die jeweiligen Stellvertretenden die Stellungnahme abgeben.