Wie alt dürfen Geräte sein, die als Eigenanteil angerechnet werden sollen und was kann angerechnet werden?
Bereits beschaffte Geräte und IT-Strukturen (nur solche, die auch für das Projekt eingesetzt werden sollen), die für den Eigenanteil angerechnet werden sollen, dürfen nicht älter als 3 Jahre sein; analog zur geltenden AfA-Regelung bei der Steuer.
Pro Monat der Projektlaufzeit kann 1/36 des Anschaffungswertes als Eigenanteil kalkuliert werden. Die wiederholte Berücksichtigung von Geräten und IT-Strukturen ist nicht möglich.