Wie alt dürfen Geräte sein, die als Eigenanteil angerechnet werden sollen und was kann angerechnet werden?

Bereits beschaffte Geräte und IT-Strukturen (nur solche, die auch für das Projekt eingesetzt werden sollen), die für den Eigenanteil angerechnet werden sollen, dürfen nicht älter als 3 Jahre sein; analog zur geltenden AfA-Regelung bei der Steuer.

Pro Monat der Projektlaufzeit kann 1/36 des Anschaffungswertes als Eigenanteil kalkuliert werden. Die wiederholte Berücksichtigung von Geräten und IT-Strukturen ist nicht möglich.

Consulting & Support

Consulting
Vom CeDiS Consulting erhalten Sie individuelle Beratung und Unterstützung bei der Konzeption Ihrer digitalen Lehr- und Forschungsvorhaben. 
Kontakt: consulting@cedis.fu-berlin.de

Support
Der CeDiS Support beantwortet Ihre Nutzeranfragen zur Bedienung der folgenden zentralen Systeme der Freien Universität: Blackboard, CMS, FU-Wikis, FU-Blogs.
Kontakt: support@cedis.fu-berlin.de