Pekuniäres
Die Bearbeitung des Antrages bis zur Entscheidung wird zügig durchgeführt. Eine feste Dauer lässt sich nicht angeben, da zu jedem Förderantrag auch umfangreichere Nachfragen bzw. Nachbesserungen anfallen können. Ab der Benachrichtigung der Antragstellenden über eine Förderung dauert es zwei bis drei Wochen, bis die Fördersumme auf einer Finanzstelle zur Verfügung steht.
Bei Erstanträgen sollte der Eigenanteil mindestens bei 30 % liegen. (Basis dafür ist die Summe der beantragten und der eingebrachten Mittel.) Ein eigener Beitrag von 50 % erhöht deutlich die Chance auf zusätzliche Förderung. Anträge für Folgeprojekte müssen als Schwerpunkt den Einsatz in der Lehre beinhalten und eine Eigenbeteiligung von 50 % aufbringen.
Im Bereich des Eigenanteils der Personalkosten kann durchschnittlich von 5.330 Euro monatlich für eine Wissenschaftlerin bzw. einen Wissenschaftler ausgegangen werden, die dann anteilig einfließen können. Hier ist zu beachten, dass die anzurechnenden Anteile die zusätzliche Arbeit für das Projekt darstellen und nicht lediglich reguläre Arbeitszeit in Projektarbeitszeit umgewidmet wird. Bei wissenschaftlichen Mitarbeitenden ist eine Erklärung der Institution über die Freistellung für den angeführten Umfang dem Antrag beizufügen. Für studentische Beschäftigte ist ein angemessener Stundensatz vorzusehen (aktuell zwischen 12,50 und 13 Euro).
Bereits beschaffte Geräte und IT-Strukturen (nur solche, die auch für das Projekt eingesetzt werden sollen), die für den Eigenanteil angerechnet werden sollen, dürfen nicht älter als 3 Jahre sein; analog zur geltenden AfA-Regelung bei der Steuer.
Pro Monat der Projektlaufzeit kann 1/36 des Anschaffungswertes als Eigenanteil kalkuliert werden. Die wiederholte Berücksichtigung von Geräten und IT-Strukturen ist nicht möglich.
Bei den Erläuterungen zu beantragten Werkverträgen sind die Schwerpunkte der Tätigkeit, die Beschreibung des Umfangs des zu erstellenden Werkes und der zeitliche Umfang anzugeben. Die zu vergebenden Werkverträge sind einzeln mit Angabe der Beträge darzustellen.
Alle Werkverträge, die aus Eigenmitteln finanziert werden, sind mit Angabe von zeitlichem Umfang und Darstellung des Umfangs des zu erstellenden Werks ebenfalls einzeln aufzuführen.
Für studentische Werkvertragsnehmende ist ein angemessener Stundensatz vorzusehen (momentan zwischen 12,50 und 13 Euro).
Für Werkvertragsnehmende, die einen Studienabschluss oder eine besondere Qualifikation haben, sollte möglichst ein Stundensatz äquivalent zum TVL, je nach Kompetenz, vorgesehen werden. Meistens bewegt sich dieser Wert zwischen 30 und 35 Euro.
Die Entwicklung und der Einsatz eigener E-Learning-Umgebungen mit Lernplattform- oder Content-Management-Funktionalitäten werden nicht unterstützt. Die Erstellung von Softwaretools zur Entwicklung, Speicherung und Verteilung von Lernmaterialien und die Planung und Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben werden nicht gefördert. Bei Anträgen zur Erstellung von E-Learning Materialien wird insbesondere die Berücksichtigung vorhandener öffentlich geförderter und frei verfügbarer Materialien erwartet.
FU-externe Projektpartner können nicht gefördert werden; die Zusammenarbeit mit externen Einrichtungen wird aber begrüßt.