§ 52a UrhG - Wichtige Änderungen zum 1. Januar 2017

Am 1. Januar 2017 kommt es zu wichtigen Änderungen hinsichtlich der Online-Bereitstellung urheberrechtlich geschützter Schriftwerke gemäß § 52a UrhG, die alle Lehrenden und Forschenden der Freien Universität Berlin betreffen.

News vom 13.10.2016

Lehrende und Forschende der Freien Universität Berlin können gemäß § 52a UrhG urheberrechtlich geschützte Schriftwerke in den zentralen Systemen Blackboard, Blog, Wiki und CMS bereitstellen. Die dabei zu berücksichtigenden rechtlichen Voraussetzungen wurden in einem Hinweisschreiben des Rechtsamtes dargestellt, das am 17. Juni 2015 an alle Dekanate und die Leitungen der Zentralinstitute gesandt wurde und unter dem Titel "Hinweisschreiben zur Schrankenregelung des § 52 a UrhG" im Wiki "Rechtsfragen zum IT- und Urheberrecht" der Freien Universität aufgerufen werden kann (LINK, Login mit FU-Account erforderlich).

Ab dem 1. Januar 2017 tritt der Ende September 2016 zwischen der Kultusministerkonferenz (KMK), dem Bund sowie der Verwertungsgesellschaft WORT (VG WORT) unterzeichnete „Rahmenvertrag zur Vergütung von Ansprüchen nach § 52a UrhG“ (PDF-Dokument auf den Seiten der KMK) in Kraft. Sofern die Freie Universität diesem Rahmenvertrag beitritt, müssen ab dem 1. Januar 2017 urheberrechtlich geschützte Schriftwerke einzeln erfasst werden.

Am 27. September 2016 hat der Vizepräsident der Freien Universität Berlin Prof. Dr. Klaus Hoffmann-Holland in einer E-Mail an die Lehrenden über die voraussichtlich anstehenden Änderungen informiert (Link).

CeDiS, das Rechtsamt sowie die Universitätsbibliothek arbeiten gegenwärtig zusammen daran, die technischen, rechtlichen sowie organisatorischen Grundlagen zu schaffen, die für alle Lehrenden und Forschenden der Freien Universität ab dem 1. Januar 2017 bezüglich der Bereitstellung urheberrechtlich geschützter Schriftwerke gemäß § 52a UrhG gelten.

Aktuelle Informationen zum § 52a UrhG sowie wichtige Hinweise dazu, was Lehrende, Forschende und Studierende bis zum 31.12.2016 tun können bzw. müssen, sind auf der folgenden Webseite zu finden http://www.fu-berlin.de/52a-urhg.
3 / 72

Consulting & Support

Consulting
Vom CeDiS Consulting erhalten Sie individuelle Beratung und Unterstützung bei der Konzeption Ihrer digitalen Lehr- und Forschungsvorhaben. 
Kontakt: consulting@cedis.fu-berlin.de

Support
Der CeDiS Support beantwortet Ihre Nutzeranfragen zur Bedienung der folgenden zentralen Systeme der Freien Universität: Blackboard, CMS, FU-Wikis, FU-Blogs.
Kontakt: support@cedis.fu-berlin.de