E-Learning Rechtsauskunft an der Freien Universität Berlin
Neues Wiki gibt Auskunft über rechtliche Fragen zum Schutz des geistigen Eigentums und des Internetrechts
News vom 30.06.2015
Fragen zum Urheber-, Datenschutz- oder IT-Recht tauchen bei der Konzeption einer E-Learning-gestützten Lehrveranstaltung schnell auf. Darf ich dieses Video im Unterricht zeigen? Kann ich Teile des Lehrbuchs einscannen und im Blackboard-Kurs bereitstellen? Welche Fotos darf ich ohne rechtliche Bedenken in meine Powerpoint-Präsentation einbinden?
Nachdem bisher Mitarbeiter/innen des Centers für Digitale Systeme (CeDiS) Informationen zu rechtlichen Fragen im Kontext von E-Learning bereitgestellt haben, erscheint die Rechtsauskunft ab dem 1. Juli 2015 in einem neuen Look. Informationen, FAQs, eine Linksammlung und mehr finden sich dann in dem FU-Wiki „Rechtsfragen zum IT- und Urheberrecht“. Bewährte Inhalte wurden in das Wiki übernommen, neu hinzu kommen bspw. Hinweise zur Schrankenregelung des § 52a UrhG zur öffentlichen Zugänglichmachung von urheberrechtlich geschützten Werken für den Unterricht und die Forschung.
Das Wiki bündelt Informationen, die Universitätsangehörigen helfen, Medien im Kontext von Lehre und Forschung richtig einzusetzen. Es richtet sich an Mitglieder der Freien Universität und ist nach vorherigem Login ab dem 1. Juli im Campusnetzwerk unter http://wikis.fu-berlin.de/display/recht/Startseite abrufbar.
Für individuelle Fragen und rechtliche Beratungen steht Ihnen Frau Jasmin Müller vom Rechtsamt der Freien Universität gerne zur Verfügung:
Tel.: +49 30 838-73723 | E-Mail: rechtsamt@fu-berlin.de | Homepage »