Gesetzeslage: Barrierefreie Webangebote öffentlicher Stellen

Das Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (Barrierefreie-IKT-Gesetz Berlin - BIKTG Bln) vom 4. März 2019 verpflichtet öffentliche Stellen des Landes Berlin u.a. Universitäten zu barrierefreien Webangeboten. Damit wird die EU-Richtlinie 2102 Über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen umgesetzt.

Für die im CMS gepflegten Webinhalte gelten die folgenden Umsetzungsfristen:

  • Umsetzung bis zum 23. September 2019
    • Erklärung zur Barrierefreiheit für Websites und mobilen Anwendungen der Freien Universität Berlin, die nach dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden.
    • Barrierefreie Gestaltung von Webseiten, die nach dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden. Ausnahmen hiervon sind in § 4 Abs. 4 BIKTG Bln sowie § 4 Abs. 3 BIKTG Bln geregelt.
    • Dateiformate von Büroanwendungen (u.a. PDF-Dokumente), die nach dem 15. März 2019 veröffentlicht wurden oder für das aktive Verwaltungsverfahren erforderlich sind.
  • Umsetzung bis zum 23. September 2020
    • Erklärung zur Barrierefreiheit für Websites und mobilen Anwendungen der Freien Universität Berlin, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden.
    • Barrierefreie Gestaltung von Webseiten, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden. Ausnahmen hiervon sind geregelt in § 4 Abs. 4 BIKTG Bln sowie § 4 Abs. 3 BIKTG Bln

Auf den Webseiten der Kompetenzstelle für digitale Barrierefreiheit und Usability der Berliner Senatsverwaltung für Inneres und Sport finden Sie u.a. die Berliner Standards zur digitalen Barrierefreiheit und eine Übersicht relevanter Gesetze zur digitalen Barrierefreiheit

Als Maßstab für Barrierefreiheit der Informations- und Kommunikationstechnologien des öffentlichen Sektors gilt die europäische Norm EN 301 549 V 2.1.2 Accessibility requirements for ICTproducts and services (PDF, Englisch). Ihre Kriterien spezifizieren die vier Prinzipien der Barrierefreiheit laut der EU-Richtlinie 2102: Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit. Bezüglich des Webs gibt diese Norm die Level A und AA des internationalen Standards Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 wieder, dessen Inhalt auf der nächsten Seite zusammengefasst wird.

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