Richtlinien für barrierefreie Webinhalte WCAG 2.1

Als internationaler Standard für barrierefreie Webangebote gelten die von der Web Accessibility Initiative (WAI) des World Wide Web Consortiums (W3C) ausgearbeiteten Richtlinien für barrierefreie Webinhalte - Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Die aktuelle Version ist WCAG 2.1.

Auf den durch WCAG 2.1 definierten Mindestanforderungen an Barrierefreiheit (die sog. Levels A und AA) beruhen u.a. geltende europäische und deutsche Normen und Gesetze. Weitere Möglichkeiten, die Zugänglichkeit von Webinhalten zu verbessern, werden kontinuierlich und im Kontext der gesamten technologischen und informationstechnologischen Entwicklung erforscht und ebenfalls in Richtlinien und entsprechenden Hinweisen umgesetzt (das Level AAA sowie künftige Versionen von WCAG).

Dieser Text ist eine kurze Zusammenfassung der WCAG 2.1 unter dem Aspekt der redaktionellen Arbeit im CMS und mit Verweisen (in eckigen Klammern) auf die entsprechenden Stellen in der englischsprachigen Dokumentation. Ausführliche und konkrete Informationen darüber, wie Sie Ihre Inhalte im zentralen CMS der Freien Universität nach diesem Standard gestalten können, finden Sie in den darauffolgenden Abschnitten.

Zielsetzung

Das Ziel der Vorgaben ist eine Verbesserung der Zugänglichkeit von Webinhalten für Menschen mit Behinderungen (Blindheit und Sehbehinderung, Gehörlosigkeit und nachlassendem Hörvermögen, eingeschränkter Bewegungsfähigkeit, Sprachbehinderungen, kognitiven Einschränkungen, Lernbehinderungen, neurologischen Behinderungen und Kombinationen aus diesen Behinderungen) sowie für ältere Menschen und Menschen mit temporären Einschränkungen.

Barrierefrei gestaltete Webinhalte sind generell benutzerfreundlicher und auch bei situationsbedingten Einschränkungen besser zugänglich. [1]

Bestandteile der Barrierefreiheit

Barrierefreiheit von Webinhalten erfordert ein Zusammenspiel mehrerer Komponenten [2]:

  • Content der Webseite: natürliche Information (Texte, Bilder, Videos, ...) sowie das Markup
  • Benutzeragenten: Webbrowser, Medienplayer, Plugins, ...
  • Assistierende Technik: Screenreader, visuelle Leseassistenten, Braillezeile, Text-to-Speech-Software, Spracherkennungssoftware, alternative Tastaturen oder Zeigegeräte, ...
  • Benutzer*innen: Nutzerwissen, Erfahrung im Umgang mit Benutzeragenten und assistierender Technik
  • Entwickler*innen/Redakteur*innen: Programmierung, Design, Redaktion
  • Authoring Software: z.B. CMS
  • Evaluations-Tools: diverse Validatoren
Webseiten müssen so bereitgestellt werden, dass Benutzeragenten und assistierende Technik die Webinhalte bestimmen und in einer für die jeweilige Zielgruppe passenden Form präsentieren können.

Prinzipien, Richtlinien und Erfolgskriterien

WCAG 2.1, EN 301 549, EU-Richtlinie 2102 und Barrierefreie-IKT-Gesetz Berlin beruhen auf vier Prinzipien: Webinhalte müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. Diese Prinzipien werden in Richtlinien und die Richtlinien wiederum in Erfolgskriterien konkretisiert.

Information und Bestandteile der Benutzeroberfläche müssen den Benutzer*innen so präsentiert werden, dass sie diese wahrnehmen können [3].
  • Richtlinie 1.1 Textalternativen: Stellen Sie Textalternativen für alle nicht-textuellen Inhalte zur Verfügung, so dass diese in andere von den Benutzer*innen benötigte Formen geändert werden können. [4]

    Elektronischer Text spielt für die Barrierefreiheit von Webinhalten die wichtigste Rolle, denn er lässt sich durch Benutzeragenten und assistierende Technik in andere Formen (visuelle, akustische, taktile) umwandeln.
    So liest z.B. ein Screenreader textuelle Beschreibungen von Bildern und Animationen vor, und eine Braillezeile stellt sie in Brailleschrift dar. Eine Textalternative für akustische Information macht den Inhalt zugänglich für gehörlose Menschen.
    Textalternativen helfen außerdem allen, die nicht-textuelle Information zu verstehen und machen sie für Suchmaschinen erschließbar.  [5]
     
  • Richtlinie 1.2 Zeitbasierte Medien: Stellen Sie Alternativen für zeitbasierte Medien zur Verfügung. [6]

    Textalternative für Audio hilft gehörlosen und taubblinden Menschen, die Information wahrzunehmen. Videos mit Ton werden durch Untertitel für gehörlose und durch textuelle und Audiobeschreibungen, die auch visuelle Informationen wiedergeben, für taubblinde und blinde Menschen barrierefrei. [7]

  • Richtlinie 1.3 Anpassbar: Erstellen Sie Inhalte, die auf verschiedene Arten dargestellt werden können, ohne dass Informationen oder Struktur verloren gehen. [8]

    Eine klare Strukturierung sowie semantische Auszeichnung des Contents und ein standardisiertes Markup ermöglichen eine äquivalente Darstellung der Information durch Benutzeragenten und die assistierende Technik. [9]
     
  • Richtlinie 1.4 Unterscheidbar: Machen Sie es Benutzer*innen leichter, Inhalt zu sehen und zu hören, einschließlich der Trennung von Vorder- und Hintergrund. [10]

    Auch die Standarddarstellung von Webinhalten kann zugänglicher gestaltet werden. So ist z.B. bei visueller Information auf einen ausreichenden Kontrast zum Hintergrund und bei akustischer Information auf eine klare Unterscheidung von Vorder- und Hintergrundgeräuschen zu achten. Information, die allein durch Farben vermittelt wird, braucht eine Textalternative, um auch von Farbblinden wahrgenommen zu werden. Für Sehbehinderte ist es hilfreich, wenn sich alle Teile der Webseite vergrößern lassen. [11
Bestandteile der Benutzerschnittstelle und Navigation müssen bedienbar sein. [12]
  • Richtlinie 2.1 Per Tastatur zugänglich: Sorgen Sie dafür, dass alle Funktionalitäten per Tastatur zugänglich sind. [13]

    Webseiten, die nur mit Tastatur bedienbar sind, können auch mit alternativen Tastaturen und Spracheingaben bedient werden.  [14]
     
  • Richtlinie 2.2 Ausreichend Zeit: Geben Sie den Benutzern ausreichend Zeit, Inhalte zu lesen und zu benutzen. [15]

    Interaktion mit Webinhalten muss ohne Zeitbeschränkungen möglich sein. Das betrifft u.a. den automatischen Contentwechsel, Time-outs, Online-Tests mit Timelimits. [16]
     
  • Richtlinie 2.3 Anfälle: Gestalten Sie Inhalte so, dass sie zu keinen Anfällen führen. [17]

    Z. B. blinkende Inhalte verursachen Anfälle bei Menschen mit Fotosensibilität. Animationen verursachen bei manchen Menschen Übelkeit und müssen deshalb abschaltbar sein. [18]
     
  • Richtlinie 2.4 Navigierbar: Unterstützen Sie Benutzer*innen dabei, auf der Webseite zu navigieren, Inhalte zu finden und zu bestimmen, wo sie sich befinden. [19]

    Die Navigation kann für Menschen mit Behinderungen, insbesondere für Blinde sehr umständlich sein. Während die Barrierefreiheit einer Hauptnavigation in bedeutendem Maßen durch das Markup bestimmt wird, spielen die Struktur und Benennung von Webseiten sowie die Reihenfolge und Auszeichnung sämtlicher Links eine entscheidende Rolle.  [20]
     
  • Richtlinie 2.5 Eingabemodalitäten

    Alle Funktionen sollten über Zeigereingabegeräte (z.B. Mauszeiger, Touchpad, elektronischer Stift) zugänglich sein. Personen, die Zeigereingabegeräte bedienen, sind möglicherweise nicht in der Lage, zeitgesteuerte oder komplexe Gesten auszuführen. Es sollte deshalb eine alternative Eingabemethode bereitgestellt werden, damit Benutzer*innen mit motorischen Beeinträchtigungen über einzelne Zeigergesten mit Inhalten interagieren können. [21]
Informationen und Bedienung der Benutzerschnittstelle müssen verständlich sein. [22]
  • Richtlinie 3.1 Lesbar: Machen Sie Inhalte lesbar und verständlich. [23]

    Das Lesen von Textinhalten durch Benutzer*innen und assistierende Technik soll möglich und die für das Verständnis erforderliche Information verfügbar sein. Korrekte Auszeichnung der Sprache, Alternativen für ungewöhnliche, schwer übersetzbare Wörter und Phrasen und für Abkürzungen machen die Inhalte zugänglicher. [24]
     
  • Richtlinie 3.2 Vorhersehbar: Sorgen Sie dafür, dass Webseiten vorhersehbar aussehen und funktionieren. [25]

    Ein unerwarteter Kontextwechsel wie z. B. das Öffnen neuer Fenster ohne Eingabe oder die Weiterleitungen im Menü ist insbesondere für Sehbehinderte und motorisch behinderte Menschen eine Barriere. Konsistente Navigation, klare Funktionen sowie allein durch Benutzer*innen kontrollierbarer Kontextwechsel erleichtern dagegen die Nutzung der Webseite. [26]
     
  • Richtlinie 3.3 Hilfestellung bei der Eingabe: Helfen Sie den Benutzer*innen dabei, Fehler zu vermeiden und zu korrigieren. [27]

    Hinweise zum Ausfüllen von Online-Formularen, die Auszeichnung von Eingabefeldern und erforderlichen Datenformaten sowie Fehlermeldungen müssen möglichst genau sein. [28]
Inhalte müssen robust genug sein, damit sie zuverlässig von einer großen Auswahl an Benutzeragenten einschließlich assistierender Techniken interpretiert werden können. [29]
  • Richtlinie 4.1 Kompatibel: Maximieren Sie die Kompatibilität mit Benutzeragenten und assistierender Technik. [30]

    Das Markup der Website und ihrer Komponenten sollte korrekt und standardisiert sein. [31]

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