#3: Neuer Blog "Digitale Lehre barrierearm gestalten"
Blog: Barrierearme Lehre | |
Digitale Lerninhalte sind ein wichtiger Bestandteil des Studiums an der Freien Universität und ein erfolgreicher Hochschulabschluss ist ohne Zugang zu diesen Inhalten kaum möglich. Genau deswegen ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass nicht nur die physischen Hörsäle, sondern auch die digitalen Räume und Inhalte an einer Universität barrierefrei erreichbar sein müssen. Aber wie genau lauten die gesetzlichen Vorgaben? Wie und in welchem Kontext kann ich sie erfüllen? Und vor allem: Wie kann ich das als Lehrende*r überhaupt leisten? Genau diese Fragen möchten wir mit fünf kurzen Selbstlerneinheiten im Blog: Barrierearme Lehre beantworten. Die Lerneinheiten bieten allgemeine Informationen, konkrete Anleitungen und kleine Quizzes für einen niedrigschwelligen Einstieg in das Thema „Digitale Barrierefreiheit in der Lehre“. Sie sind dabei nicht als strikt lineares Lernprogramm konzipiert, sondern als offenes Informationsangebot, bei dem Sie auch mit der letzten Lerneinheit anfangen können. |
|
Digitale Barrierefreiheit als gesetzliche Vorgabe | |
Digitale Barrierefreiheit ist in Deutschland Vorschrift und in Berlin im „Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln)“ ausformuliert. Was das im Einzelnen bedeutet und wie Lehre sogar darüber hinaus noch inklusiver gestaltet werden kann, thematisiert vor allem die erste Lerneinheit der Reihe. |
|
Barrierearme Lehrveranstaltung | |
Digitale Barrierefreiheit betrifft in erster Linie Lernmaterial, das in digitaler Form bereitgestellt wird – aber nicht nur. Auch für Lehrveranstaltungen bietet die Digitalisierung mittlerweile Möglichkeiten, Barrieren abzubauen. Eine der offensichtlichsten haben wir alle während der Corona-Pandemie kennengelernt: Online-Veranstaltungen. Egal ob „Online only“ oder in einem hybriden Lehrszenario machen sie Ihre Lehre für viele Studierende zugänglicher. |
|
Barrierearmes Lehrmaterial | |
|
Ein barrierearmer Kontrast hat einen konkreten Wert; die Verwendung von rein farblichen Hervorhebungen erhält eine klare Absage. Die meisten der gesetzlichen Vorgaben für barrierefreie Dokumente sind eindeutig und können mit wenig Aufwand bei den grundsätzlichen Formateinstellungen erfüllt werden. Wichtig ist dabei jedoch, dass sie bekannt sind. Also schauen sie gerne vor der Auswahl und Anfertigung Ihrer Lehrmaterialen in die folgenden Lerneinheiten. |
Blackboard als Verbündete*r | |
Bereits in einem vorangegangenen Praxistipp haben wir auf die neue Blackboard-Erweiterung „Ally“ aufmerksam gemacht. Und diese hilfreiche Funktion darf natürlich auch in den Lerneinheiten zur barrierearmen Lehre nicht fehlen. In der fünften und letzten Lerneinheit finden Sie alle Infos zur automatisierten Barrierefreiheitsprüfung Ihres Lehrmaterials und erfahren, warum Sie mit den alternativen Formaten von „Ally“ enorm viel Zeit einsparen können. |
Bildquellen: CeDiS und Alexander Sperl: 83 und 70 freie Illustrationen für E-Learning-Materialien; CC BY-SA 4.0