Neues Urheberrechts-Wissenschafts-Gesetz tritt zum 1. März 2018 in Kraft

Am 1. März 2018 tritt das neue Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz in Kraft, das Neuerungen zur Nutzung urheberrechtlich geschützter Materialien im Rahmen von E-Learning-Aktivitäten enthält.

News vom 01.03.2018

Neuerungen bzgl. der Bereitstellung von urheberrechtlich geschütztem Material im Rahmen von E-Learning-Aktivitäten.

Der Bundestag hat am 30. Juni 2017 das UrhWissG verabschiedet, welches übersichtliche und verständliche Regelungen für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke an den Hochschulen schafft. Dieses Gesetz tritt am 1. März 2018 in Kraft.

Nach dieser Neuregelung ist es erlaubt, bis zu 15 Prozent eines urheberrechtlich geschützten Werkes passwortgeschützt den Teilnehmerinnen und Teilnehmern einer Lehrveranstaltung oder eines Forschungsprojekts zur Verfügung zu stellen. Diese Möglichkeit der Nutzung bezieht sich nicht auf Zeitungen (Bsp. Aktuelle Tagespresse) oder Publikumszeitschriften. Diese dürfen nach der neuen Regelung nicht mehr im Rahmen von e-Learning Aktivitäten ohne eine Nutzungsrechtseinräumung bereitgestellt werden. In § 60d UrhWissG werden erstmalig wissenschaftliche Forschungsmethoden, die sich der automatisierten Auswertung (sog. Text- und Data-Mining) bedienen, gesetzlich normiert.

Weitergehende Informationen und Hinweise zu diesem Thema finden Sie unter

Bitte beachten Sie als Lehrende und Forschende die Hinweise der Webseite zum Umgang mit den rechtlichen Vorgaben zur Nutzung fremder Materialien im Rahmen der E-Learning-Aktivitäten und im Rahmen der Forschung an der Freien Universität Berlin.

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