2. Bedienbar

Bestandteile der Benutzerschnittstelle und Navigation müssen bedienbar sein. [12]
  • Richtlinie 2.1 Per Tastatur zugänglich: Sorgen Sie dafür, dass alle Funktionalitäten per Tastatur zugänglich sind. [13]

    Webseiten, die nur mit Tastatur bedienbar sind, können auch mit alternativen Tastaturen und Spracheingaben bedient werden.  [14]
     
  • Richtlinie 2.2 Ausreichend Zeit: Geben Sie den Benutzern ausreichend Zeit, Inhalte zu lesen und zu benutzen. [15]

    Interaktion mit Webinhalten muss ohne Zeitbeschränkungen möglich sein. Das betrifft u.a. den automatischen Contentwechsel, Time-outs, Online-Tests mit Timelimits. [16]
     
  • Richtlinie 2.3 Anfälle: Gestalten Sie Inhalte so, dass sie zu keinen Anfällen führen. [17]

    Z. B. blinkende Inhalte verursachen Anfälle bei Menschen mit Fotosensibilität. Animationen verursachen bei manchen Menschen Übelkeit und müssen deshalb abschaltbar sein. [18]
     
  • Richtlinie 2.4 Navigierbar: Unterstützen Sie Benutzer*innen dabei, auf der Webseite zu navigieren, Inhalte zu finden und zu bestimmen, wo sie sich befinden. [19]

    Die Navigation kann für Menschen mit Behinderungen, insbesondere für Blinde sehr umständlich sein. Während die Barrierefreiheit einer Hauptnavigation in bedeutendem Maßen durch das Markup bestimmt wird, spielen die Struktur und Benennung von Webseiten sowie die Reihenfolge und Auszeichnung sämtlicher Links eine entscheidende Rolle.  [20]
     
  • Richtlinie 2.5 Eingabemodalitäten

    Alle Funktionen sollten über Zeigereingabegeräte (z.B. Mauszeiger, Touchpad, elektronischer Stift) zugänglich sein. Personen, die Zeigereingabegeräte bedienen, sind möglicherweise nicht in der Lage, zeitgesteuerte oder komplexe Gesten auszuführen. Es sollte deshalb eine alternative Eingabemethode bereitgestellt werden, damit Benutzer*innen mit motorischen Beeinträchtigungen über einzelne Zeigergesten mit Inhalten interagieren können. [21]

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