2. Verlinkungen
Für Screenreader ungeeignet und deshalb nicht barrierefrei sind Links, die das Ziel nicht explizit nennen. Während man einen Link visuell im Kontext wahrnimmt und sein Ziel aus dem Kontext ableiten kann, nutzen blinde und sehbehinderte Menschen die Funktion des Screenreaders, alle Links einer Webseite direkt anzusteuern und als Liste vorzulesen.
Die auf Webseiten häufig vorkommenden Links "Lesen Sie weiter", "Mehr..." oder "Download" ermöglichen keine Navigation mit einem Screenreader und bilden eine unnötige Barriere. Linktitel müssen stattdessen das Linkziel so genau angeben, dass sich ein für blinde und sehbehinderte Menschen mühseliger Kontextwechsel lohnt.
Beispiele:
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Friedrich Schlegel Graduiertenschule für literaturwissenschaftliche Studien
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campus.leben-Artikel "Unterschiede verstehen und das Gemeinsame erkennen"
Nicht geeignet als Linktitel sind URLs wie z.B. https://www.fu-berlin.de.
Die Reihenfolge von Verlinkungen im Inhaltsbereich spielt bei der Navigation mit assistierender Technik für Blinde und Sehbehinderte eine große Rolle. Die wichtigsten Links, d.h. Links auf besonders relevante Inhalte, sollten zuerst platziert werden. Die notwendigen ergänzenden Links werden nachgeordnet eingefügt. Das betrifft sowohl Verlinkungen in Texten als auch Inhaltselemente mit navigatorischer Funktion - Slideshows, Aufmacherlisten, Karussells, Text- und Aufmacher-Boxen, Banner-Text und Banner-Bild, News- und Termin-Boxen, Linklisten "Lesen Sie weiter" und "Downloads" sowie Linklisten in der Fußzeile.
Auf Verlinkungen, die für den Inhalt der Webseite nicht relevant sind, sollte man verzichten.